nach 2 Wochen bekam ich die Kündigungsbestätigung zum 31.3.2023 also hat sehr geklappt mit Kündigen.de
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Was können Sie kündigen?
16.573 Kündigungen in den letzten 30 Tagen - 3.341.254 Kündigungen insgesamt
Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen möchten, muss die Kündigunsfrist und Vertragslaufzeit beachtet werden. Sie können von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Lesen Sie hier dazu mehr:
Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen möchten, muss dieses fristgerecht unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist passieren. Oft gilt dafür eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Das heißt, dass Ihre Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen sein muss.
Aufgepasst: Ein Versicherungsjahr gleicht nicht immer dem Kalenderjahr. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestimmt ein Versicherungsjahr. Lesen Sie dazu mehr in Ihren Vertragsunterlagen nach.
KFZ- Versicherung: Oft liegt die Kündigungsfrist hier bei nur einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Dabei gleicht das Versicherungsjahr oft dem Kalenderjahr, weswegen bis zum 30. November gekündigt werden kann.
Lebensversicherung: Diese kann in der Regel jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode gekündigt werden. Diese beträgt oft ein Jahr.
Ansonsten sollten folgende Fristen beachten werden:
Kündigungsfrist 30. September:
Die meisten Versicherungen werden mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Diese muss eingehalten werden und eine vorzeitige Kündigung kann nur in Sonderfällen geschehen. Sollte die Mindestlaufzeit nicht beachtet werden, fallen zusätzliche Kosten für den Versicherungsnehmer an.
Mit dem Versicherungsvertragsgesetz, welches im Januar 2008 in Kraft getreten ist, wurde die gesetzliche Mindestlaufzeit bei einigen Versicherungen von fünf auf drei Jahre reduziert. Dieses ist bei einer Hausrat-, Rechtschutz- und auch Unfallversicherung der Fall.
Ein Versicherungsvertrag kann von dem Versichertem und dem Versicherungsunternehmen außerordentlich gekündigt werden. Ein Sonderkündigungsrecht fällt dann an, wenn ein triftiger Grund vorliegt, oder auch nach einem Schadenfalls bei Sachversicherungen.
Im Schadenfall oder Versicherungsfall muss spätestens einen Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen gekündigt werden. Dabei kann der Versicherungsnehmer mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Kündigen Sie mit sofortiger Wirkung, müssen Sie nur den Teil der Prämie bezahlen, der auf den Versicherungszeitraum entfällt.
Laut dem Versicherungsvertragsgetzes (VVG) kann der Kunde die Versicherungspolicen nach einer Prämienerhöhung außerordentlich kündigen. Sie können von dem Sonderkündigungsrecht dann Gebrauch machen, wenn sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht verändert hat oder bei unverändertem Beitrag, aber reduziertem Versicherungsschutz. Die Versicherung muss Sie vor Änderungen der Versicherungsbedingungen informieren und Sie auf Ihre Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen. Dann haben Sie einen Monat Zeit, um Ihre Kündigung einzureichen.
Ein Sonderkündigungsrecht kann in folgenden Situationen anfallen:
Das Recht auf Widerruf schützt Sie als Verbraucher, indem es Ihnen die Möglichkeit gibt nach Vertragsabschluss Ihren Vertrag zu widerrufen. Bei den meisten Versicherungen liegt die Wiederrufs-periode bei 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen. Bei Lebensversicherungen beträgt diese sogar oft 30 Tage.
Sollten Sie Ihre Versicherung wechseln wollen, sollten Sie sich rechtzeitig um einen neuen Versicherungsschutz kümmern. Vor allem bei besonders wichtigen Versicherungen, wie zum Beispiel der privaten Haftpflichtversicherung, sollten Sie darauf achten, dass die neue Versicherung schon abgeschlossen ist, bevor Sie Ihre alten kündigen.
Bei Krankenversicherungen und Wohngebäudeversicherungen gilt folgendes: eine private oder gesetzliche Krankenversicherung kann nur dann gekündigt werden, wenn nachgewiesen wird, dass sie weiterhin innerhalb des gesetzlichen Mindestschutzes versichert sind.
Steht das Unternehmen, bei welchem Sie kündigen möchten, nicht zur Auswahl? Verwenden Sie dann unser Allgemeines Kündigungsschreiben.
Sie sind nicht alleine
Wir haben 3.352.377 Kündigungen vollzogen. Lesen sie hier über die Erfahrungen einiger unserer Nutzer
nach 2 Wochen bekam ich die Kündigungsbestätigung zum 31.3.2023 also hat sehr geklappt mit Kündigen.de
Sehr schnelle Erledigung.
sehr gute abwicklung alles gut.
Faber hat mit Rückantwort alle meine Daten gelöscht
ohne Probleme alles gut
Keine Arbeit genial gerne wieder
Vom ersten Kontakt an ist bis zum Schluss alles super gelaufen. Ich wurde per Mail über den aktuellen Stand informiert, kann diesen Service nur weiter empfehlen, gerne wieder.
Nach Auffoderung von Kündigen.de mir eine Kündigungsbetätigung seitens Advocard zu schicken, habe ich diese heute erhalten.
Vielen Dank für den Service. Die Kündigung war erfolgreich und ich hatte keinen Stress. Besser geht es nicht.
Hat alles gut geklappt.