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Versicherungen kündigen

Was können Sie kündigen?

16.562 Kündigungen in den letzten 30 Tagen - 3.385.534 Kündigungen insgesamt

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Häufig gestellte Fragen zur Kündigung eines Versicherungsvertrages


Wann die Versicherung kündigen?- Vertragsbedingungen beachten

Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen möchten, muss die Kündigunsfrist und Vertragslaufzeit beachtet werden. Sie können von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Lesen Sie hier dazu mehr:

Welche Kündigungsfristen müssen beachtet werden?

Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen möchten, muss dieses fristgerecht unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist passieren. Oft gilt dafür eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Das heißt, dass Ihre Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen sein muss.

Aufgepasst: Ein Versicherungsjahr gleicht nicht immer dem Kalenderjahr. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestimmt ein Versicherungsjahr. Lesen Sie dazu mehr in Ihren Vertragsunterlagen nach.


Je nach Versicherung gelten verschiedene Kündigungsfristen:

KFZ- Versicherung: Oft liegt die Kündigungsfrist hier bei nur einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Dabei gleicht das Versicherungsjahr oft dem Kalenderjahr, weswegen bis zum 30. November gekündigt werden kann.

Lebensversicherung: Diese kann in der Regel jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode gekündigt werden. Diese beträgt oft ein Jahr.

Ansonsten sollten folgende Fristen beachten werden:

Kündigungsfrist 30. September:

  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Hausratversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
Kündigungsfrist 30. November
  • Kfz-Versicherungen


Welche Mindestlaufzeit muss beachtet werden?

Die meisten Versicherungen werden mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Diese muss eingehalten werden und eine vorzeitige Kündigung kann nur in Sonderfällen geschehen. Sollte die Mindestlaufzeit nicht beachtet werden, fallen zusätzliche Kosten für den Versicherungsnehmer an.

Mit dem Versicherungsvertragsgesetz, welches im Januar 2008 in Kraft getreten ist, wurde die gesetzliche Mindestlaufzeit bei einigen Versicherungen von fünf auf drei Jahre reduziert. Dieses ist bei einer Hausrat-, Rechtschutz- und auch Unfallversicherung der Fall.


Wann ist eine Außerordentliche Kündigung möglich?

Ein Versicherungsvertrag kann von dem Versichertem und dem Versicherungsunternehmen außerordentlich gekündigt werden. Ein Sonderkündigungsrecht fällt dann an, wenn ein triftiger Grund vorliegt, oder auch nach einem Schadenfalls bei Sachversicherungen.

Kündigung im Schadenfall:

Im Schadenfall oder Versicherungsfall muss spätestens einen Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen gekündigt werden. Dabei kann der Versicherungsnehmer mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Kündigen Sie mit sofortiger Wirkung, müssen Sie nur den Teil der Prämie bezahlen, der auf den Versicherungszeitraum entfällt.

Kündigung wegen Beitragserhöhung

Laut dem Versicherungsvertragsgetzes (VVG) kann der Kunde die Versicherungspolicen nach einer Prämienerhöhung außerordentlich kündigen. Sie können von dem Sonderkündigungsrecht dann Gebrauch machen, wenn sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht verändert hat oder bei unverändertem Beitrag, aber reduziertem Versicherungsschutz. Die Versicherung muss Sie vor Änderungen der Versicherungsbedingungen informieren und Sie auf Ihre Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen. Dann haben Sie einen Monat Zeit, um Ihre Kündigung einzureichen.

Kündigung in bestimmten Lebenssituationen

Ein Sonderkündigungsrecht kann in folgenden Situationen anfallen:

  • Umzug
  • Verkauf von Auto oder Haus
  • Krankheit
  • Tod des Versicherungsnehmers
  • Änderung des Familienstandes
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • etc.
Sie sollten sich immer direkt an Ihre Versicherungsunternehmen wenden. Alle Gründe werden individuell geprüft.


Wann gilt das Widerrufsrecht?

Das Recht auf Widerruf schützt Sie als Verbraucher, indem es Ihnen die Möglichkeit gibt nach Vertragsabschluss Ihren Vertrag zu widerrufen. Bei den meisten Versicherungen liegt die Wiederrufs-periode bei 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen. Bei Lebensversicherungen beträgt diese sogar oft 30 Tage.

Was muss bei einem Versicherungswechsel beachtet werden?

Sollten Sie Ihre Versicherung wechseln wollen, sollten Sie sich rechtzeitig um einen neuen Versicherungsschutz kümmern. Vor allem bei besonders wichtigen Versicherungen, wie zum Beispiel der privaten Haftpflichtversicherung, sollten Sie darauf achten, dass die neue Versicherung schon abgeschlossen ist, bevor Sie Ihre alten kündigen.
Bei Krankenversicherungen und Wohngebäudeversicherungen gilt folgendes: eine private oder gesetzliche Krankenversicherung kann nur dann gekündigt werden, wenn nachgewiesen wird, dass sie weiterhin innerhalb des gesetzlichen Mindestschutzes versichert sind.


Steht das Unternehmen, bei welchem Sie kündigen möchten, nicht zur Auswahl? Verwenden Sie dann unser Allgemeines Kündigungsschreiben.


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