Hier finden Sie alle Informationen zur Kündigung bei Techniker Krankenkasse
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Über Techniker KrankenkasseDie Techniker Krankenkasse ist eine Ersatzkasse der Kategorie gesetzliche Krankenversicherung. Anfang 2014 hatte die Kasse fast neun Mio. Versicherten im Portfolio.
Sollten Sie Ihre Krankenkasse kündigen wollen, sind Sie hier genau richtig. Denn hier finden Sie alle Informationen bezüglich Ihrer Kündigung, sowie Zusatzinformationen über die Techniker Krankenkasse. Wie bieten Ihnen einen schnellen, sicheren und einfachen Kündigungsservice an, mit dem Sie ganz einfach Ihre Versicherung bei der Techniker Krankenkasse kündigen können.
Das wichtigste in kürze:
In nur wenigen Schritten, können Sie bei der TK kündigen.
Die Kündigung muss immer durch den Kunden erfolgen. Sie muss per Post oder Fax vom Kunden oder gesetzlichen Vertreter unterschrieben bei der bisherigen Krankenkasse eingehen.
Versandservice
Haben Sie keine Briefmarke zur Hand? Oder wollen Sie die Kündigung direkt online regeln? Dann können Sie unseren Versandservice nutzen. Wir schicken Ihren Brief per E-Mail zur Techniker Krankenkasse und Sie erhalten einen Sendebericht zusammen mit einer Kopie Ihres Kündigungsschreibens in Ihrem Postfach.
Ihre Vorteile auf einen Blick: Durch unseren Versandservice, erhalten Sie eine Kündigungsgarantie und kostenlose Rechtshilfe, sollte es zu Problemen mit der TKK kommen.
Natürlich können Sie auch unseren kostenlosen Service nutzen. Dieser funktioniert so: Tragen Sie die gefragten Daten ein und ihr TK Kündigungsschreiben wird automatisch angepasst. Laden Sie das Kündigungsschreiben herunter, unterschreiben Sie es und senden Sie den Brief an die angegebene Adresse. Sie erhalten von der Techniker Krankenkasse eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung. Verschicken Sie Ihre Kündigung jedoch nicht ohne Einschreiben und ohne Rückschein. Sie sollten immer einen Nachweis für den Eingang Ihrer Kündigung bei der TK haben, damit es nicht zu Problemen kommt.
Techniker Krankenkasse
z.H. Kundenservice
Bramfelder Straße 140
22305 Hamburg
Tel. 0800 - 285 85 85
Fax 040 460 66 10 19
E-Mail: service@tk.de
Die Webseite der Techniker Krankenkasse verrät, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragsdauer von zwei Versicherungsjahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann.
Weitere Informationen finden Sie online in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma. Grundsätzlich besteht eine 18-monatige Bindungsfrist bei der gewählten Krankenkasse. Kündigt der Kunde seine bisherige Krankenkasse, erfolgt der Kassenwechsel im Regelfall zum Ende des übernächsten Monats.
Weitere Information: Die Frist zur Bindung an die bisherige Kasse verlängert sich auf bis zu drei Jahre, sofern der Kunde einen Wahltarif bei der bisherigen Krankenkasse gewählt hat (abhängig von der Art des Wahltarifes). Dann endet die Bindungsfrist frühestens mit Ablauf des Wahltarifes.
Eine Außerordentliche Kündigung kann nur dann geschehen, wenn der Kunde vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann. Sollten Sie einen triftigen Grund haben, können Sie schon vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne die 3-monatige Kündigungsfrist bei der Techniker Krankenkasse kündigen.
Außerdem entfällt die Bindungsfrist von 18 Monaten, wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht. Die Sonderkündigung wegen des Zusatzbeitrags muss der Krankenkasse vorliegen, bevor dieser zum ersten Mal fällig wird. Dabei bleibt die zweimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende unberührt.
Achtung: Sollten Sie einen Krankengeld-Wahltarif abgeschlossen haben weswegen eine drei-jährige Bindungsfrist gilt, wird diese nicht vom Sonderkündigungsrecht aufgehoben. Dann können Sie erst zum Ablauf der Bindungsfrist des Wahltarifs kündigen und müssen bis dahin den - erhöhten - Zusatzbeitrag zahlen.
Informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber bzw. die zur Meldung verpflichtete Stelle rechtzeitig, sollten Sie Ihre alte Krankenkasse kündigen und zu einer neuen wechseln. Gegebenenfalls muss eine weitere Nachbearbeitung erfolgen.
Allgemein gilt: Bei einer Kündigung muss die bisherige Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Die neu gewählte Krankenkasse kann eine Mitgliedsbescheinigung nur ausstellen, wenn die Kündigungsbestätigung der bisherigen Kasse vorliegt. Diese Regelung gilt nicht für freiwillig Versicherte und wenn eine Familienversicherung eintritt oder ein Wechsel in eine private Krankenversicherung erfolgt. Die meisten Kassen verzichten auf die Einhaltung der Kündigungsfrist, wenn eine Familienversicherung beginnt.
Die Techniker ist besonders kulant bei der Kostenübernahme von Zusatzleistungen und Heilmitteln, weshalb Kunden die TK überwiegend gut-sehr gut bewerten. Im Vergleich zu anderen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gibt es bei der TK eine große Auswahl an Zusatzleistungen, die privat hinzugebucht werden können. Dabei steht die TK in Zusammenarbeit mit der Envivas Krankenversicherung. In Kombination mit den ganzen Zusatzleistungen liegt die Techniker schon auf dem Leistungsniveau einer privaten Krankenversicherungen.
Des Weiteren ist die TK ziemliche kostengünstig: Die Beiträge für die Patienten liegen deutlich unter dem Marktdurchschnitt. Bei unabhängigen Tests schneidet die Techniker (TK) durchweg hervorragend ab, sowohl bei der Kundenzufriedenheit als auch bei den Leistungen.
Sie erreichen Techniker Krankenkasse unter der Telefonnummer 0800 - 285 85 85.
Techniker Krankenkasse
Bramfelder Straße 140
22305 Hamburg